Kommunen sind Gewinner des Investitionsprogramms

20.03.2015
Pressemitteilung

Bund entlastet Rhein-Sieg-Kreis 2017 um 13,6 Millionen Euro

„Die Kommunen sind die Gewinner des Investitionsprogramms, das der Bund mit dem Beschluss des Bundeskabinetts in dieser Woche auf den Weg gebracht hat“, so die CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Norbert Röttgen und Elisabeth Winkelmeier-Becker.  „Insgesamt wird der Rhein-Sieg-Kreis im Jahr 2017 durch Bundesmittel um 13,6 Millionen Euro entlastet.“
Von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, werden über 8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt bei den Kommunen ankommen. Die Kommunen profitieren nicht nur von den fünf Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Investitionskraft, sondern auch zu über 50 Prozent von den weiteren sieben Milliarden Euro, die über verschiedene Programme bei den Kommunen ankommen werden.

Besonders hervorzuheben sind die 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Breitbandausbau investiert werden. Hiervon profitiert der ländliche Raum, bei dem die jetzt bereitgestellten Mittel einen weiteren Schub auf dem Weg zum 50 MBit Ausbauziel auslösen werden.

Die für das Jahr 2017 vereinbarten zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro sind ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen. Der Verteilungsschlüssel über die Umsatzsteuer und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft führt zu einer breiten Wirkung in der kommunalen Landschaft insgesamt. Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hilft besonders finanzschwachen Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Insgesamt ist beim Investitionspaket für alle Kommunen etwas dabei. Der Bundesregierung ist es mit den gewählten Verteilungsschlüsseln gelungen, dass sowohl finanzstärkere als auch finanzschwächere Kommunen und sowohl Kommunen in Ballungsgebieten als auch im ländlichen Raum von der Bundesunterstützung profitieren.

„Wir werden uns bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes dafür einsetzen, dass mit dem Katalog der aus dem Investitions-Sondervermögen förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen eine größtmögliche Flexibilität für die investitionsbereiten Kommunen gewährleistet wird“, so Röttgen und Winkelmeier-Becker.